Geschäftsordnung

Präambel

Die vor­lie­gen­de Geschäfts­ord­nung regelt Auf­ga­ben, Arbeits­wei­se und Bezie­hun­gen der Koope­ra­ti­ons­part­ner im Netz­werk „Älter wer­den in der Lan­des­haupt­stadt Pots­dam“. Grund­la­ge dazu ist die aktu­el­le Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung zwi­schen den Partner/​innen des Netz­wer­kes. Die Geschäfts­ord­nung trägt dazu bei, die gesetz­ten Zie­le der Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung umzusetzen. 

§ 1 Netzwerkkonferenz 

Das beschlie­ßen­de Organ des Netz­wer­kes „Älter wer­den in der Lan­des­haupt­stadt Pots­dam“ ist die Netzwerkkonferenz. 

Jeder Netz­werk­part­ner benennt eine stimm­be­rech­tig­te Vertreter/​in und wenn mög­lich eine/​n Stellvertreter/​in. Bei­de müs­sen über Ent­wick­lun­gen im Netz­werk infor­miert sein und Ent­schei­dungs­be­fug­nis besit­zen. Per­so­nel­le Ver­än­de­run­gen sind der Steue­rungs­grup­pe schrift­lich mitzuteilen. 

Zu den Netz­werk­kon­fe­ren­zen kön­nen durch die Steue­rungs­grup­pe Gäs­te ein­ge­la­den werden. 

Zu jeder Netz­werk­kon­fe­renz wird ein Pro­to­koll geführt, das alle Koope­ra­ti­ons­part­ner erhalten. 

Die Netz­werk­kon­fe­renz ist beschluss­fä­hig, wenn stimm­be­rech­tig­te Ver­tre­ter der Hälf­te der Koope­ra­ti­ons­part­ner anwe­send sind. Wenn in einer Sit­zung kei­ne Beschluss­fä­hig­keit besteht, jedoch Beschlüs­se anste­hen, muss inner­halb von vier Wochen eine wei­te­re Sit­zung ein­be­ru­fen wer­den. In die­ser Sit­zung ist dann die Beschluss­fä­hig­keit unab­hän­gig von der Zahl der Teil­neh­mer gegeben.
Ver­lan­gen mehr als ein Fünf­tel der stimm­be­rech­tig­ten Koope­ra­ti­ons­part­ner des Netz­werks unter Anga­be der zur Bera­tung anste­hen­den Tages­ord­nungs­punk­te die Ein­be­ru­fung einer außer­or­dent­li­chen Sit­zung, so ist die­sem Ver­lan­gen inner­halb von vier Wochen nachzukommen.

§ 2 Aufgaben der Netzwerkkonferenz 

Die Netz­werk­kon­fe­renz sichert die Umset­zung der Zie­le der Koope­ra­ti­ons­er­klä­rung. Sie bil­det zur Erfül­lung die­ser Auf­ga­ben Arbeitskreise.
Sie dient als Infor­ma­ti­ons- und Dis­kus­si­ons­fo­rum, in dem die Ergeb­nis­se der Arbeits­krei­se vor­ge­stellt wer­den. Sie stimmt über erar­bei­te­te Kon­zep­te, Stel­lung­nah­men und Stan­dards ab.

Die Netz­werk­kon­fe­renz ent­schei­det auf Antrag der Steue­rungs­grup­pe durch ein­fa­che Mehr­heit der anwe­sen­den Koope­ra­ti­ons­part­ner über:

  • Ver­än­de­run­gen der Koope­ra­ti­ons­er­klä­rung und der Geschäftsordnung,
  • Pla­nungs- und Orga­ni­sa­ti­ons­vor­ha­ben auf­grund von Vor­la­gen der Steuerungsgruppe,
  • die Wahl von Sprecher/​innen,
  • Vor­ha­ben und Jah­res­zie­le sowie
  • Auf­nah­me oder Aus­schluss ein­zel­ner Koope­ra­ti­ons­part­ner aus dem Netzwerk.

Die Ter­mi­ne der Netz­werk­kon­fe­ren­zen wer­den jeweils am Ende des Jah­res für das kom­men­de Jahr fest­ge­legt. Eine Ein­la­dung muss den Koope­ra­ti­ons­part­nern min­des­tens 4 Wochen vor dem Sit­zungs­tag zugehen. 

§ 3 Sprecher/​innen und Netzwerkkoordinator/​in

Die Steue­rungs­grup­pe des Netz­wer­kes bestimmt fall­wei­se sach­be­zo­gen eine Spre­che­rin oder einen Spre­cher aus ihren Reihen.

Die Sprecher/​innen sind Ansprech­part­ner für die Koope­ra­ti­ons­part­ner und das Netz­werk im Innen- und Außen­ver­hält­nis. Sie ver­tre­ten die Posi­tio­nen des Netz­werks gegen­über den poli­ti­schen Gre­mi­en der Lan­des­haupt­stadt Pots­dam (u.a. Stellungnahmen).

§ 4 Steuerungsgruppe 

Die Steue­rungs­grup­pe besteht aus den Sprecher/​innen des Netz­wer­kes, dem Netzwerkkoordinator/​in und jeweils einer Spre­che­rin bzw. Spre­cher jedes Arbeitskreises. 

Die Steue­rungs­grup­pe besteht aus jeweils einer Spre­che­rin bzw. einem Spre­cher jedes Arbeits­krei­ses, einem Ver­tre­ter bzw. einer Ver­tre­te­rin der Lan­des­haupt­stadt Pots­dam und des Senio­ren­bei­ra­tes sowie der Netz­werk­ko­or­di­na­ti­on und ver­tritt das Netz­werk nach innen und außen.
Die Steue­rungs­grup­pe ver­tritt die Inter­es­sen des Netz­wer­kes. Die Arbeits­auf­ga­ben wer­den unter den Mit­glie­dern im Kon­sens aufgeteilt.

Die Mit­glie­der der Steue­rungs­grup­pe wir­ken an fol­gen­den Arbeits­auf­ga­ben mit:

  • Aus­wahl und Fest­le­gung der Tages­ord­nungs­punk­te für die Netzwerkkonferenzen,
  • Infor­ma­tio­nen der Netz­werk­part­ner über neue gesetz­li­che Rege­lun­gen und sozi­al­po­li­ti­sche Vorhaben,
  • Umset­zung der im Netz­werk getrof­fe­nen Beschlüsse,
  • Vor­be­rei­tung von Vor­la­gen und Kon­zep­ten, die in den Netz­werk­kon­fe­ren­zen zur Ent­schei­dung vor­ge­legt werden,
  • Vor­schlag zur Bil­dung neu­er Arbeitskreise,
  • Erar­bei­tung von Stel­lung­nah­men und Öffentlichkeitsarbeit
  • Pla­nung und Orga­ni­sa­ti­on der Netz­werk­kon­fe­ren­zen sowie gemein­sa­mer Fort­bil­dun­gen und ande­rer Veranstaltungen

Die Steue­rungs­grup­pe prüft neue Bewer­bun­gen und schlägt den Koope­ra­ti­ons­part­nern in den Netz­werk­kon­fe­ren­zen die Auf­nah­me eines neu­en Part­ners vor. Ver­än­de­rungs­vor­schlä­ge und Anträ­ge ein­zel­ner Koope­ra­ti­ons­part­ner für die Netz­werk­ar­beit sind an die Steue­rungs­grup­pe her­an­zu­tra­gen und wer­den dort beraten.

§ 5 Netzwerkkordination

Zur Unter­stüt­zung der Arbeit des Netz­werks wird ent­spre­chend der vor­han­de­nen Mög­lich­kei­ten eine Koor­di­na­ti­on ein­ge­setzt, die auch in der Steue­rungs­grup­pe mitwirkt.


Die Auf­ga­ben der Koor­di­na­ti­on sind:

  • Pfle­ge der Kooperationspartner-Datenbank,
  • Vor­be­rei­tung, Durch­füh­rung und Doku­men­ta­ti­on der Netzwerkkonferenzen,
  • Unter­stüt­zung der Arbeits­krei­se bei der Durch­füh­rung ihrer Tätig­keit (Ein­la­dun­gen, Protokolle),
  • Ent­wick­lung und Pfle­ge der Internetpräsentation,
  • Ent­wick­lung und Umset­zung von Qua­li­täts­si­che­rung und Datenschutz,
  • Akqui­se von För­der­mög­lich­kei­ten für Vor­ha­ben des Netzwerks,
  • Öffent­lich­keits­ar­beit im Auf­trag der Steuerungsgruppe.

§ 6 Arbeitskreise 

Zur Umset­zung der Zie­le und Auf­ga­ben bil­det die Netz­werk­kon­fe­renz Arbeits­krei­se. Die Koope­ra­ti­ons­part­ner ver­pflich­ten sich, in min­des­tens einem Arbeits­kreis mit­zu­ar­bei­ten. Die Arbeits­kreis­mit­glie­der wäh­len eine/​n ständige/​n Arbeitskreissprecher/​in, diese/​r ist dann gleich­zei­tig Vertreter/​in in der Steuerungsgruppe.

Arbeits­krei­se kön­nen the­men­be­zo­gen neu gebil­det wer­den oder bestehen­de ein­ge­stellt wer­den, wenn die fach­li­che Not­wen­dig­keit nicht mehr besteht. Neu­bil­dun­gen und Ein­stel­lun­gen von Arbeits­krei­sen müs­sen von den Koope­ra­ti­ons­part­nern beschlos­sen werden.

§ 6 Zusammenarbeit des Netzwerks mit der Landeshauptstadt Potsdam 

Das Netz­werk „Älter wer­den in der Lan­des­haupt­stadt Pots­dam“ ver­steht sich u.a. als Gre­mi­um, das die zustän­di­gen Stel­len und Orga­ne der Stadt­ver­wal­tung Pots­dam im Rah­men der Pla­nung und Wei­ter­ent­wick­lung not­wen­di­ger Struk­tu­ren im Bereich der pfle­ge­ri­schen Ver­sor­gung und Alten­ar­beit berät und Stel­lung­nah­men dazu erarbeitet.

Im Rah­men der fest­ge­leg­ten Auf­ga­ben strebt das Netz­werk an, über Arbeits­er­geb­nis­se und Stel­lung­nah­men im zustän­di­gen Aus­schuss der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung der Lan­des­haupt­stadt Pots­dam Bericht zu erstatten.

§ 7 Aufnahme in das und Austritt aus dem Netzwerk 

Die Auf­nah­me in das Netz­werk wird durch schrift­li­chen Antrag der/​s Inter­es­sen­ten mit Ein­rei­chen der unter­schrie­be­nen Koope­ra­ti­ons­er­klä­rung an die Koor­di­na­ti­on ein­ge­lei­tet. Durch die Steue­rungs­grup­pe erfolgt eine Emp­feh­lung an die Netz­werk­kon­fe­renz. Eine kur­ze per­sön­li­che Vor­stel­lung des Inter­es­sen­ten für alle Koope­ra­ti­ons­part­ner fin­det vor der Abstim­mung in der Netz­werk­kon­fe­renz statt.

Die Auf­nah­me in das Netz­werk erfolgt durch Abstim­mung in der Netz­werk­kon­fe­renz, dem Antrag muss mit ein­fa­cher Mehr­heit der anwe­sen­den Stimm­be­rech­tig­ten zuge­stimmt werden.

Bei einem Trä­ger­wech­sel muss ein neu­er Antrag auf Auf­nah­me gestellt werden. 

Der Aus­tritt aus dem Netz­werk ist durch die schrift­li­che Aus­tritts­er­klä­rung jeder­zeit möglich. 

§ 8 Verfahren bei Nichteinhaltung der Kooperationsbedingungen 

Alle Koope­ra­ti­ons­mit­glie­der haben bezüg­lich der Ein­hal­tung der ver­ein­bar­ten Bedin­gun­gen für die Mit­glied­schaft im Netz­werk (sie­he Punkt 1 der Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung) Auf­klä­rungs- und Rechenschaftspflicht. 

Pro­ble­me, die durch die Nicht­ein­hal­tung der Koope­ra­ti­ons­be­din­gun­gen ent­ste­hen und nicht ein­ver­nehm­lich zwi­schen den betrof­fe­nen Koope­ra­ti­ons­part­nern gelöst wer­den kön­nen, wer­den mit der Steue­rungs­grup­pe des Netz­werks dis­ku­tiert. Dabei wird ver­sucht, gemein­sam kon­struk­ti­ve Lösun­gen zu finden. 

Als letz­te Kon­se­quenz kann von der Netz­werk­kon­fe­renz der Aus­schluss des betrof­fe­nen Koope­ra­ti­ons­part­ners beschlos­sen werden. 

Beschlos­sen am 23.01.2019 auf der Netz­werk­kon­fe­renz des Netz­wer­kes „Älter wer­den in der Lan­des­haupt­stadt Potsdam“.

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